Für den Zusammenschluss der Personen und Initiativgruppen ist eine Gesellschaftsform notwendig, die im Geschäftsverkehr auftreten und ihren Verpflichtungen - z.B. den steuerlichen - nachkommen kann. Aus vielen Erwägungen heraus wurde eine Gesellschaft in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft gewählt. Sie hat heute den Namen:
"Steinkauz-Streuobstwiesen-Projekt Gesellschaft bürgerlichen Rechts"
Die 12 Gesellschafter sind:Jährlich wird wenigstens eine Gesellschafterversammlung abgehalten.
Die Unterstützer sind:Diese Gruppen unterstützen uns durch ihre Mitarbeit, beispielweise Bestellung und Verteilung von Streuobstbäumen oder Nistkästen, Organisation und Durchführing von Baumschnittkursen, Streuobstwiesenpflege und Obstanlieferung, wissenschaftliche Beratung.
Folgende Städte und Gemeinden untertützen unsere Arbeit ebenfalls aktiv